Alkohol

Wenn von Alkohol zum Konsum die Rede ist, ist fast immer Ethanol (Ethylalkohol) gemeint. Ethanol wird auch als Sprit, Spiritus, Trinkalkohol, Weingeist oder Branntwein bezeichnet. Ethanol ist eine mit Wasser in jedem Verhältnis mischbare farblose, leicht entzündliche kaum zu riechende und schmeckende Flüssigkeit.

Die Dichte von reinem Ethanol beträgt bei 20° C ca. 0,8 Gramm pro Milliliter. Der Ethanol-Gehalt von alkoholischen Getränken wird in Deutschland immer als Volumen-Konzentration in Volumen-Prozent (Vol.-%) bei 20°C angegeben. Dabei handelt es sich um das Volumen reinen Ethanols, das in einem Volumen des Getränks enthalten ist multipliziert mit 100:

Beispiel: Welche Volumen-Konzentration (Vol.-%) Alkohol hat ein Wein, der in 100 Milliliter 12 Milliliter reinen Ethanol enthält? Vol.-% Ethanol = (12 Milliliter Ethanol / 100 Milliliter Wein) * 100 = 12 % Ethanol im Wein

Will man die Menge des reinen Ethanols berechnen, wird die Gleichung umgestellt:

Volumen Ethanol = (Vol.-% * Volumen Getränk) / 100

Beispiel: Welches Volumen Ethanol enthält 100 Milliliter eines Weins mit 12 Vol.-% Alkohol?

Volumen Ethanol = (12 Vol.-% * 100 Milliliter) / 100 = 12 Milliliter Ethanol

Will man die Masse (das „Gewicht“) des Ethanols berechnen, multipliziert man das Volumen des reinen Ethanols mit der Dichte von Ethanol.

Beispiel: Welche Masse (Gewicht) haben 12 Milliliter reinen Ethanol?

Masse Ethanol = 0,8 Gramm pro Milliliter * 12 Milliliter = 9,6 Gramm

Während der alkoholischen Gärung mit Hefen entstehen zahlreiche Nebenprodukte, wie z. B. höhere Alkohole (Fuselalkohole), Aldehyde, Acetale, Ester und Säuren. Giftiges Methanol wird bei der Spaltung von Pektinen (Bestandteil pflanzlicher Zellwände) freigesetzt und ist in geringer Konzentration in allen alkoholischen Getränken enthalten.

Alkohol-Konzentrationen von alkoholischen Getränken
Nach Herstellungsverfahren werden vier Kategorien von alkoholischen Getränken unterschieden:

Bier mit 2 bis 5 Vol.-% Ethanol (sogen. Bockbier bis 12 Vol.-% Ethanol),

Wein (einschl. Schaumwein (Sekt) und Perlwein mit 7 bis 17 Vol.-% Ethanol,

Spirituosen mit mindestens 15 und maximal 80 Vol.-% Ethanol.

Alkopops (alkoholhaltige Süßgetränke) mit 1,2 bis 10 Vol.-% (meist 5 bis 6 Vol.-%) Ethanol.

  • Linderung von Entzugssymptomen bei von Alkohol abhängigen Menschen
  • Gegenmittel (Antidot) bei Vergiftung mit Methanol
  • Desinfektionsmittel
  • Kühlumschläge
  • Lösungsmittel für medizinisch eingesetzte Pflanzen-Extrakte und synthetische Wirkstoffe

oral: Das Trinken von alkoholischen Getränken ist die einzige übliche Konsumform für Alkohol. Das Essen von alkoholhaltigen Lebensmitteln wie vergorenen Früchten, alkoholhaltigem Konfekt (Schnapspralinen, Rumkugeln usw.) oder Alkoholzusatz bei der Zubereitung von Speisen reicht in der Regel nicht aus, um Alkoholmengen zur Erzielung eines Rauschzustandes aufzunehmen. Der Wirkungseintritt, die maximale Wirkung und die vom Körper aufgenommene Alkoholmenge (Bioverfügbarkeit) sind nach oralem Konsum vom Füllzustand des Magens abhängig. Höher konzentrierter Alkohol kann bei regelmäßigem Konsum zu einer Schädigung der Schleimhäute im Mund und Rachen, in der Speiseröhre und im Magen führen.

Intravenöse, inhalative oder anal/ vaginale Konsumformen von Alkohol werden beschrieben, sind aber kaum verbreitet und können bezogen auf Überdosierungen und Infektionsgefahren sehr risikoreich sein.

Standardglas
Zur schnellen Abschätzung der getrunkenen Alkoholmenge wird die Einheit „Standardglas“ verwendet. Zwar haben verschiedene Alkoholsorten einen unterschiedlichen Alkohol-Gehalt (Vol.-%), durch die unterschiedlichen Glasgrößen enthalten die meisten alkoholischen Getränke dennoch in etwa die gleiche Alkoholmenge von ca. 10 - 12 Gramm reinen Alkohol. So viel ist zum Beispiel in einem kleinen Glas Bier (250 - 300 Milliliter), einem Achtel Liter Wein (125 Milliliter), einem Glas Sekt (100 Milliliter) oder einem doppelten Schnaps (40 Milliliter) enthalten.

risikoarme Alkohol-Dosis
Die Empfindlichkeit gegenüber Alkohol ist von Mensch zu Mensch verschieden. Ein absolut sicherer Grenzwert kann daher nicht angegeben werden. Ein risikoarmer Konsum liegt für Frauen bei nicht mehr als 12 Gramm Ethanol pro Tag (ein Standardglas) und für Männer bei 24 (2 Standardgläser) Gramm Ethanol pro Tag. Jedoch sollten nicht jeden Tag alkoholische Getränke konsumiert werden. Um eine Gewöhnung zu verhindern, sollte an mindestens zwei, besser drei Tagen pro Woche ganz auf Alkohol verzichtet werden.

Die Richtwerte gelten für Erwachsene ohne gesundheitliche Vorbelastung. Jugendliche sollten viel weniger Alkohol trinken. Bis zum 20. Lebensjahr finden im Gehirn wichtige Entwicklungsprozesse statt, die durch Alkohol gestört werden. Vor allem Rauschtrinken schädigt das junge Gehirn. Darum sollten Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren maximal einmal pro Woche Alkohol trinken. Jungs dann maximal 2 Standardgläser, Mädchen ein Standardglas. Auf den Konsum von stark zuckerhaltigen Mischgetränken (z. B. Alkopops) und Spirituosen sollte in diesem Alter ganz verzichtet werden.

Rauschtrinken
Von Rauschtrinken spricht man, wenn in kurzer Zeit viel Alkohol getrunken wird, um einen Rausch - also einen veränderten Bewusstseinszustand - herbeizuführen. Fünf oder mehr Standardgläser - also mindestens 50 Gramm reiner Alkohol - z. B. an einem Abend - bewirken bei den meisten Menschen einen starken Alkoholrausch. Mädchen und Frauen erreichen aufgrund ihres geringeren Körperflüssigkeitsanteils schneller einen hohen Promillewert (Blut-Alkohol-Konzentration). Daher spricht man bei Frauen ab einer Menge von vier Standardgläsern von Rauschtrinken.

Die Blut-Alkohol-Konzentration (Promille-Wert)
Die Blut-Alkohol-Konzentration (= BAK = Promille-Wert) gibt den Massengehalt des Alkohols in Gramm pro Kilogramm Körperwasser an. Die BAK ist vom Körpergewicht, sowie dem (z. B. bei Männer und Frauen unterschiedlichen) Verhältnis von Köperfett und Körperwasser abhängig.

Die Berechnung der BAK wie erfolgt:

BAK in Promille = Alkoholmenge in Gramm / Gewicht des Körperwassers in Kilogramm

Das Gewicht des Körperwassers ist das Produkt aus dem Körpergewicht und dem Verteilungsfaktor:

Gewicht des Körperwassers in Kilogramm = Körpergewicht in Kilogramm * Verteilungsfaktor (Anteil Körperwasser am Körpergewicht, Frauen haben i. d. R. einen geringeren Körperwasseranteil)

Verteilungsfaktor: Männer ca.  0,7; übergewichtige Männer/ Frauen ca. 0,6, sehr magere Menschen ca. 0,8

Beispiel: Eine 70 Kilogramm schwere normalgewichtige Frau trinkt 40 Gramm Ethanol. Wie hoch liegt ihre BAK?

Gewicht des Körperwassers: 70 Kilogramm * 0,6 (Verteilungsfaktor) = 42 Kilogramm

BAK = 40 Gramm Ethanol / 42 Kilogramm Körperwasser = 0,95 Promille

Bei der tatsächlich erreichten Blut-Alkohol-Konzentration spielen aber auch Nahrungsaufnahme und die Trinkgeschwindigkeit und die Alkohol-Konzentration der Getränke eine wichtige Rolle. Langsames Trinken, ein nach Nahrungsaufnahme gut gefüllter Magen und eine relativ niedrige Alkohol-Konzentration erhöhen den Anteil des Alkohols, der bereits im Magen abgebaut wird (Resorptionsdefizit) und verringern die maximale BAK. 

Ethanol bindet an GABAA-Rezeptoren und verstärkt deren hemmenden Wirkung auf das Gehirn. Die Verstärkung der GABA-Wirkung durch Alkohol bedeutet eine zusätzliche Dämpfung der Nervenzell-Aktivität. Sie bedingt die angstlösende, entspannende und müde machende Wirkung von Alkohol (GABAA-Rezeptoren werden auch von Benzodiazepinen wie Valium und Barbituraten aktiviert).

Außerdem bindet Ethanol an NMDA-Rezeptoren und hemmt sie. NMDA-Rezeptoren werden natürlicherweise von Glutamat aktiviert, das ist der bedeutendste erregende Botenstoff im Gehirn. Die Hemmung der Erregbarkeit durch Alkohol bedeutet eine Dämpfung der Nervenzell-Aktivität.

Die erlebte Alkohol-Wirkung hängt von vielen Faktoren ab. Die konsumierte Alkohol-Menge (Dosis), die Trinkgeschwindigkeit und der Füllzustand des Magens mit Nahrung haben einen unmittelbaren Einfluss auf die Blutalkoholkonzentration (Promillewert) und damit auf die Alkoholwirkung (siehe Tabelle). Außerdem gibt es viele individuelle Faktoren wie Geschlecht, Körpergewicht sowie der Anteil des Körperwassers am Körpergewicht die die Blutalkoholkonzentration direkt beeinflussen (siehe Blut-Alkohol-Konzentration).

Erbliche (genetische) Faktoren spielen für die Geschwindigkeit des Ethanol-Abbaus und damit für dessen Verträglichkeit eine wichtige Rolle. Körperliche und psychische Voraussetzungen einschließlich Erkrankungen beeinflussen die Wirkung und die Motivation, Alkohol zu konsumieren. Auch das Alter spielt eine wichtige Rolle: Jugendliche und Senioren vertragen Alkohol in der Regel deutlich schlechter als gesunde Erwachsene.

Insbesondere dem Gewöhnungs- bzw. Toleranz-Zustand kommt eine wichtige Bedeutung zu. Konsument*innen, die regelmäßig viel Alkohol trinken, bauen diesen schneller ab. Außerdem gewöhnt sich das Gehirn an einen regelmäßigen Alkohol-Konsum: Ein*e unerfahrene*r Alkohol-Konsument*in kann bei einer Blut-Alkohol-Konzentration von 1,5 Promille bereits unzurechnungsfähig sein, während gewohnheitsmäßige Konsument*innen bei Blut-Alkohol-Konzentrationen von über 3,0 Promille noch handlungsfähig sein können. Aber auch wenn größere Alkohol-Mengen subjektiv besser vertragen werden, die schädlichen Wirkungen insbesondere des Abbauproduktes Acetaldehyd bleiben voll erhalten. Menschen die große Alkohol-Mengen scheinbar gut vertragen, tragen ein erhöhtes Risiko von Alkohol abhängig zu werden.

Besonders beim Mischkonsum wird deutlich, dass Ethanol pharmakologisch immer dämpfend (betäubend) also als „Downer“ wirkt, obwohl dies für niedrige Alkohol-Mengen meist anderes eingeschätzt wird, weil sie subjektiv meist als anregend bzw. enthemmend wahrgenommen werden. Konsumiert man eine weitere dämpfende Substanz (wie z. B. GHB/GBL) zu einer sonst gut vertragenen Alkohol-Menge hinzu, kann es zu bösen Überraschungen wie Bewusstlosigkeit und Atemdepression kommen.

Aber auch die psychische und körperliche Verfassung der Konsumierenden (Set) und die soziale Umgebung beim Konsum (Setting) spielen für die erlebte Alkohol-Wirkung eine wichtige Rolle: Vorhandene Stimmungen können durch Alkohol verstärkt werden: Aus Traurigkeit kann Melancholie und aus Freude kann Euphorie werden. Andererseits wird Alkohol auch konsumiert, um negative Gefühle wie Ängste, Überregung einschließlich Schlafstörungen oder Schmerzen entgegen zu wirken. Solche Konsum-Gründe können den Weg in eine Abhängigkeit bahnen.

 

Blut-Alkohol-Konzentration (BAK)

Wirkungen

ab 0,1 Promille

Schon kleine Alkohol-Mengen wirken enthemmend. Man wird kontaktfreudiger, die Stimmung ist gelöst. Bereits bei niedriger Dosierung werden Entfernungen falsch eingeschätzt.

ab 0,3 Promille

Eine Verminderung der Sehleistung kann eintreten. Die Aufmerksamkeit und das Reaktionsvermögen lassen nach. Die Kritikfähigkeit ist herabgesetzt und die Risikobereitschaft steigt.

ab 0,5 Promille

Man sieht immer schlechter, etwa 15% der Sehleistung werden bei dieser BAK schon eingebüßt. Auch das Hören ist beeinträchtigt. Geschwindigkeiten werden nicht mehr richtig eingeschätzt. Die Reizbarkeit kann im Vergleich zum nüchternen Zustand erhöht sein.

ab 0,8 Promille

Der Rausch ist für andere Personen im Umfeld kaum noch zu übersehen. Es kann zu euphorischen Zuständen, Enthemmung und Selbstüberschätzung kommen. Die Konzentrationsfähigkeit ist stark eingeschränkt. Es kommt zum Tunnelblick, bei dem das Blickfeld um etwa ein Viertel eingeschränkt ist. Die Reaktionszeit verlängert sich um etwa 30 bis 50 Prozent. Gleichgewichts-Störungen treten auf.

1 bis 2 Promille

Weitere Abnahme der Sehfähigkeit, vor allem des räumlichen Sehens. Verwirrtheit, deutliche Sprech-, Reaktions-, Gleichgewichts- und Orientierungs-Störungen. Oft Verlust der Kritikfähigkeit. Das sind Anzeichen einer akuten Alkohol-Vergiftung.

2 bis 3 Promille

Reaktionsfähigkeit ist kaum noch vorhanden, Bewegungen sind unkoordiniert. Durch Erbrechen versucht der Körper, sich zumindest des Alkohols im Magen zu entledigen. Gleichzeitig kann es zur Muskel-Erschlaffung (Sturzgefahr) kommen. Bei dieser BAK ist professionelle Hilfe gefragt.

ab 3 Promille

Bewusstlosigkeit, Reflexlosigkeit, Gedächtnisverlust und schwache Atmung sind Symptome einer gefährlichen Alkohol-Vergiftung. Es drohen Lähmung, Koma, Atemstillstand und Tod.

BZgA: Kenn dein Limit

  • Alkohol erweitert die Gefäße und senkt so den arteriellen Blutdruck und erzeugt durch die verbesserte Durchblutung ein Wärmegefühl, dass in kalter Umgebung mit Gefahr einer Unterkühlung einhergeht
  • gerötetes Gesicht
  • gereizte Stimmung und aggressives Verhalten
  • Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen, unsicherer Gang
  • Kognitive (geistige) Störungen, abnehmende Reaktions- und Merkfähigkeit, Erinnerungslücken (Filmriss)
  • Verursachung von Unfällen im Straßenverkehr durch Fahrer*innen unter Alkoholeinfluss
  • Sprachstörungen
  • Müdigkeit, Bewusstlosigkeit, Koma
  • Aspiration (Erstickungsgefahr an Erbrochenem)
  • Atemdepression
  • Kreislaufversagen
  • Tod

Kater (Hangover, medizinisch 'Veisalgia'): fällt individuell sehr unterschiedlich aus. Die Mehrheit klagt über Kopfschmerzen, Müdigkeit, Stimmungsschwankungen, Übelkeit und Erbrechen. Manchmal treten Schweißausbrüche, Zittern, Gliederschmerzen und depressive Verstimmungen, Probleme sich zu konzentrieren sowie Angstzustände auf. Auch beim Konsum geringer Alkohol-Mengen ist die Leistungsfähigkeit für mehr als zehn Stunden beeinträchtigt.

Alkohol und vor allem das Abbauprodukt Acetaldehyd ist eine vergleichsweise giftige Substanz. In Deutschland werden 74.000 Todesfälle pro Jahr mit Alkohol-Konsum in Verbindung gebracht.

Alkoholbedingte Folgeschäden können alle Organe und Gewebe betreffen. Aktuell sind mehr als 200 Alkoholfolgeerkrankungen bekannt. Nachfolgend werden die wichtigsten benannt.

  • Hirnschäden
  • Leberschäden
  • Schädigungen des Verdauungstrakts
  • Entzündungen der Bauchspeicheldrüse (Pankreas)
  • Krebserkrankungen
  • Schädigungen von Haut, Haaren und Geschlechtsorganen
  • Wernicke-Enzephalopathie (Gehirnschädigung)
  • Korsakow-Syndrom
  • Alkohol-Demenz
  • Alkoholhalluzinose
  • Nervenschädigung (alkoholische Polyneuropathie)
  • Muskelschädigung (alkoholische Myopathie)
  • Schädigungen des Herz-Kreislauf-Systems
  • Regelmäßiger Alkoholkonsum führt langfristig zu einer Erhöhung des Blutdrucks
  • Schädigung des Immunsystems
  • Fetales Alkohol-Syndrom
  • (Gewalt)Kriminalität im Zusammenhang mit Alkoholkonsum

Abhängigkeitsentwicklung
Regelmäßiger Alkoholkonsum kann zur psychischen und physischen Abhängigkeit führen. Nach einer Zeit regelmäßigen Alkohol-Konsums kann sich eine zunehmende Gewöhnung mit Toleranzbildung einstellen. Dadurch ist das Gehirn empfindlicher für Reize von außen, wie z. B. Stress und unempfindlicher gegenüber der dämpfenden Alkohol-Wirkung.

Bei fortgeschrittener Abhängigkeit werden bei ausbleibendem Konsum psychische und körperliche Entzugssymptome wahrgenommen: Unruhe, Ängste, erhöhte Herzfrequenz, Schlaflosigkeit, Reizbarkeit, Schwitzen, Schwäche und Magen-Darm-Probleme. Bei körperlicher Alkoholabhängigkeit  treten nach plötzlichem Absetzen schwerwiegende Komplikationen auf. Es kann zu Desorientierung, Blutdruckanstieg, Erregung, Verwirrtheit, und starken Ängsten kommen. Ein schweres Entzugssyndrom kann in ein lebensgefährliches Alkoholentzugsdelir übergehen. Bei bestendender Alkoholabhängigkeit muss schrittweise abdosiert bzw. der Entzug ärztlich begleitet erfolgen.

Nachweiszeiten von Substanzen im Körper hängen u. a. von der konsumierten Menge (Dosierung), Konsumhäufigkeit, Konsumform (oral, nasal, intravenös usw.) und anderen individuellen Faktoren ab. Die hier gemachten Angaben dienen der Orientierung. Die Nachweisbarkeit von Substanzen beginnt in der Regel bereits nach wenigen Minuten nach deren Konsum.

Blut: Die Nachweiszeit ist von der konsumierten Menge und der sich daraus ergebenden Blutalkoholkonzentration abhängig. Die Abbaurate von Alkohol beträgt zwischen 0,1 und 0,2 (durchschnittlich 0,15) Promille pro Stunde.

Urin: In Form von Ethylglucuronid (EtG) bis zu 4 Tage.

  • Schwangerschaft und Stillzeit
  • Epilepsie
  • Bluthochdruck und andere Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Schädel-Hirn-Verletzungen
  • Entzündung der Bauchspeicheldrüse
  • Leberschäden
  • Psychiatrischen Erkrankungen wie Depressionen, Angsterkrankungen, Psychosen, PTBS, ADHS
  • vor der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr

Lass dich nicht zum Konsum überreden, sondern entscheide selbst, ob, wann und wie viel Alkohol du trinken möchtest.
Trinke nicht aus Langeweile oder wenn es dir schlecht geht. Alkohol ist aufgrund seiner starken Giftigkeit und seinen pharmakologischen Eigenschaften ungeeignet, Schlafstörungen, Übererregung, Depressionen, Ängste oder andere negative Gefühle zu behandeln.

Auch wenn auf der Flasche oder auf der Getränkekarte immer nur der Alkohol-Gehalt in Vol.-% angegeben ist, solltest du für die Planung und anschließende Bewertung deines Konsums die Alkohol-Menge in Gramm kennen. Dazu kannst du die unter „Substanz“ erklärten Berechnungen verwenden.

Trinke mäßig: Ein risikoarmer Konsum liegt für Frauen bei nicht mehr als 12 Gramm Ethanol (ein Standardglas) pro Tag und für Männer bei 24 Gramm Ethanol (zwei Standardgläser) pro Tag. Für Jugendliche weniger (siehe: Dosierung)

Wenn du alkoholhaltige Mischgetränke (Mix) selber mixt, solltest du vor dem Konsum berechnen, wie viel reinen Alkohol (Ethanol in Gramm) dein Mischgetränk enthält:

Vol.-% Mix = (Volumen Hochprozentiges * Vol.-% Hochprozentiges) / Volumen Mix

(und dann weiter, wie unter dem Punkt „Substanz“ beschrieben)

Schon aus hygienischen Gründen (Übertragung von Infektionskrankheiten) solltest du es vermeiden, mit anderen Alkohol aus einem Gefäß (z. B. Flasche, Glas, Eimer) zu trinken. Es ist dann auch besonders schwer, den Überblick über die getrunkene Alkohol-Menge zu behalten.

Vor dem Alkoholkonsum solltest du etwas essen – so wird die Magenschleimhaut geschont und es gelangt insgesamt weniger Alkohol langsamer in den Körper.

Alkoholische Getränke sind nicht dafür geeignet, deinen Durst zu löschen. Trinke immer vor und zwischen dem Konsum von Alkohol ausreichend alkohol- und zuckerfreie Getränke.

Beim Rauschtrinken: Begebe dich dazu nicht alleine in eine Gruppe dir unbekannter Personen, du kannst sonst Opfer von (sexuellen) Übergriffen werden. Vereinbare mit mindestens einer Person, der du vertrauen kannst, dass ihr während des Ereignisses aufeinander aufpasst.

Vermeide es, soviel Alkohol zu trinken, dass du dich übergeben musst oder hilflos anderen ausgeliefert bist. Du sollest dir vorher überlegen, wo dein Limit liegt. Während des Ereignisses, musst du den Überblick über die konsumierte Alkoholmenge behalten. Das wird dir leichter fallen, wenn du während des Ereignisses bei einer Alkohol-Sorte bleibst.

Wenn jemand im Alkoholrausch einschläft, regelmäßig Atmung und Puls kontrollieren, Person in bequeme Liegestellung bringen (möglichst stabile Seitenlage); bei Übelkeit und Erbrechen: Mundhöhle frei räumen – Erstickungsgefahr! Wenn die Person bewusstlos (komatös) ist oder du dir darüber unsicher bist, dann rufe sofort den Rettungsdienst!

Überlege dir vorher, wie du nach einem Trinkereignis sicher nach Hause kommst.

Auch wenn du nur wenig Alkohol getrunken hast, können Bewegungskoordination, Gleichgewicht, Reaktionsvermögen, die Einschätzung von Entfernungen und Geschwindigkeiten beeinträchtigt und die Bereitschaft zu riskantem Fahren erhöht werden. Fahre deshalb nie Auto unter Alkoholeinfluss! Fährst Du mit Freund*innen auf eine Party, sprecht vorher ab, wer nüchtern bleibt und zurückfährt. Setze dich nicht in ein Auto, dessen Fahrer*in Alkohol getrunken oder eine andere psychoaktive Substanz konsumiert hat. Vorsicht auch beim Fahrradfahren! 

Es gibt auch viele andere Situationen, in denen du nüchtern seinen solltest. Dazu gehören z. B. Schule, Ausbildung und Beruf aber auch Sport und jede Situation, in der du für dich und andere Verantwortung zu tragen hast.

Wenn du weißt, dass du unter Alkoholeinfluss aggressiv oder gewalttätig wirst, verzichte möglichst auf den Konsum. Lasse dich in einer Beratungsstelle dazu beraten, bevor du andere schädigst oder in Konflikt mit dem Gesetz kommst.

Wenn du gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit deinem Alkohol-Konsum feststellst, wende dich möglichst frühzeitig an eine*n Arzt/Ärztin deines Vertrauens.

Wenn du das Gefühl hast, dass dir dein Alkohol-Konsum außer Kontrolle gerät, wende dich möglichst frühzeitig an eine Beratungsstelle.

Mischkonsum: Alkohol ist für den zeitnahen Konsum verschiedener psychoaktiver Substanzen ein ungeeigneter Kombinationspartner. Vielen Konsument*innen ist dabei nicht bewusst, dass Alkohol auch eine Droge ist.

Beim Mischkonsum wirkt Alkohol immer als Downer, es verstärkt die dämpfende (betäubende) Wirkung anderer Downer (u. a. Opioide, Benzodiazepine, Ketamin, GHB/GBL, Lachgas). Dabei kann es zu einer lebensgefährlichen Atemdepression kommen. Insbesondere der Mischkonsum von Alkohol mit GHB/GBL führt häufig zu lebensgefährlichen Komazuständen.

Der Mischkonsum von Alkohol mit Stimulanzien bewirkt, dass die dämpfenden Wirkungen von Alkohol kaum noch wahrgenommen werden, so dass mehr Alkohol getrunken werden kann obwohl objektiv schon eine akute Alkohol-Vergiftung eingetreten ist.

Viele Arzneimittel gehen Wechselwirkungen mit Alkohol ein. Besonders betroffen von Wechselwirkungen mit Alkohol sind psychotrope Arzneimittel wie Schlaf- und Beruhigungsmittel, Antidepressiva, Stimulanzien, Antipsychotika, Schmerzmittel und Hustenblocker aber auch bestimmte Antibiotika, Antidiabetika und Gerinnungshemmer. Informiere dich über Wechselwirkungen deines Arzneimittels mit Alkohol und verzichte ggf. auf dessen Konsum.

Alkohol verändert die Reizverarbeitung des Nervensystems und greift in den Hormonhaushalt ein.

Die Sexualfunktionen im Zusammenhang mit Alkohol-Konsum werden neben Geschlecht, Alter, Set und Setting vor allem durch die Alkohol-Menge entscheidend beeinflusst. In niedrigen Dosierungen bis zu einer Blutalkoholkonzentration von ca. 0,5 Promille wird man meist lockerer, traut sich mehr zu und wird sexuell angeregter, die Lust auf Sex und die sexuelle Performance ist gesteigert. Bei höheren Dosierungen nehmen in der Regel sowohl das Verlangen nach Sex wie auch die Fähigkeit dazu ab. Beim Mann kann es zu Erektionsstörungen kommen.

Mit Alkohol lassen sich Ängste vor Versagen, Zurückweisung und Penetration abbauen und Grenzen im Zusammenhang mit Sexualität überwinden. Dazu kann auch die reduzierte Schmerzwahrnehmung beitragen. Die gewünschte enthemmende Wirkung kann in aggressiveres und rücksichtsloseres Verhalten übergehen. Sex unter Alkoholeinfluss kann mit Gewalt und sexuelle Übergriffen verbunden seien.

Wenn es beim Sex unter Alkoholeinfluss zur nicht gewollten Grenzüberschreitungen oder Übergriffen gekommen ist, kann dies unaufgearbeitet eine starke psychische Belastung für dich bedeuten. Du und dein*e Partner*in sollten, wenn möglich, darüber sprechen. Es kann dann sinnvoll sein, eine Vertrauensperson einzubeziehen. Auch solltest du überlegen, Unterstützung in einer Drogenberatungsstelle in Anspruch zu nehmen.

Eine Alkoholkonsumstörung, wie z. B. eine Abhängigkeit, geht oft mit depressiven Verstimmungen und einem verringerten Interesse an Sexualität einher. Wenn das auf dich zutrifft, solltest du dich professionell beraten lassen.

Lebensmittelrecht: Alkoholische Getränke gelten in Deutschland (EU) als Lebensmittel, obwohl hier nur sichere d. h. nicht gesundheitsschädliche Lebensmittel verkauft werden dürfen. Weder das deutsche Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) noch die europäische Lebensmittel-Basis-Verordnung enthalten besondere Regulierungen für Alkohol. Die europäische Lebensmittelinformationsverordnung regelt die Kennzeichnung alkoholischer Getränke. 

Arzneimittelrecht: Wenn Alkohol zur Linderung von Entzugssymptomen von alkoholabhängigen Menschen oder als Gegenmittel bei der Vergiftung mit Methanol eingesetzt wird, gelten die verwendeten Präparate als apothekenpflichtige Arzneimittel und unterliegen dem Arzneimittelgesetz. Alkohol als Lösungsmittel für synthetische oder biologische Arzneistoffe muss gemäß der Arzneimittel-Warnhinweis-Verordnung (AMWarnV) deklarieren werden.

Straßenverkehrsrecht: Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Alkohol im Straßenverkehr sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), im Strafgesetzbuch (StGB) und in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. Für das Führen von Fahrzeugen gilt die Obergrenze von 0,5 Promille bei der Blutalkoholkonzentration (BAK). Bei einer BAK zwischen 0,5 und 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen beim/ bei der Fahrzeugführer*in liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab 1,1 Promille wird eine absolute Fahruntüchtigkeit angenommen, auch wenn keine Ausfallerscheinungen sichtbar werden. Wer in diesem Zustand ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat und handelt grundsätzlich grob fahrlässig. Eine relative alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit besteht unterhalb der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille auch schon bei 0,3 Promille, wenn bestimmte weitere Anzeichen für Fahruntüchtigkeit vorliegen, wie z. B. leichtsinnige Fahrweise, Fahren in Schlangenlinien, Fahrfehler oder in eine Verwicklung in einen Unfall. Unterhalb einer BAK von 0,3 Promille kann relative Fahruntüchtigkeit nur bei Auftreten außergewöhnlicher Umstände vorliegen.

Steuerrecht: In Deutschland werden spezielle Verbrauchssteuern auf einige Arten von alkoholischen Getränken erhoben. Daraus ergeben sich folgende Steuerbeträge pro Liter Reinalkohol (Ethanol): Bier 1,81 €; Spirituosen 13,03 €, Sekt 12,36 € und Alkopops 55,55 €. Auf Wein wird in Deutschland neben der Mehrwertsteuer keine weitere Steuer erhoben.

Jugendschutzgesetz: Im Jugendschutzgesetz (JuSchG) wird der Umgang wie Erwerb und Konsum der verschiedenen Kategorien alkoholischer Getränke für Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit geregelt: Jugendliche dürfen erst ab 16 Jahren in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Sekt oder einschlägige Mischungen erwerben und konsumieren.  Andere alkoholische Getränke wie Spirituosen oder Alkopops dürfen generell nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben und von diesen in der Öffentlichkeit konsumiert werden.

Alkoholrausch im Strafrecht: Im Strafgesetzbuch (StGB) werden Fragen zu Schuldfähigkeit unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel zur Bestrafung und Unterbringung in Entziehungsanstalten oder im Maßregelvollzug geregelt.

 

Haftungsausschluss

Diese Informationen dürfen nicht als Aufforderung zum Drogenkonsum missverstanden werden!

Bei Substanzen, die dem BtMG unterstellt sind, ist unerlaubter Erwerb und Handel sowie der sich daraus ergebende Besitz strafbar!

Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage wissenschaftlicher Studien und über lange Zeiträume erhobenem Erfahrungswissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden.

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