GHB/ GBL

GHB und GBL sind zwei chemisch verwandte Substanzen, die in niedriger Dosierung stimulierend, entaktogen und euphorisierend wirken und bei höherer Dosierung schläfrig machen und narkotisieren.

GHB ist die Abkürzung von Gamma-Hydroxybuttersäure oder Gamma-Hydroxybutyrat (Salz). Es schmeckt salzig bzw. seifig. Während GHB als Säure eine Flüssigkeit ist, ist das medizinisch verwendete Natriumsalz des GHB (Natrumoxybat = Na-GHB) bei Raumtemperatur fest, es zieht aber Luftfeuchtigkeit an und fängt an zu zerlaufen. GHB kommt natürlicherweise in Spuren im menschlichen Körper vor und ist ein Botenstoff (Neurotransmitter) im Gehirn.

GBL (gamma-Butyrolacton) ist eine Industriechemikalie, die niemals als Bestandteil von Arzneimitteln oder Lebensmitteln zugelassen war. Darum fehlen wichtige in klinischen Studien erhobene Daten zur Beurteilung ihre Wirkungen und Nebenwirkungen am Menschen. Annähernd reines GBL ist eine farblose und ätzende Flüssigkeit mit unangenehmen „chemischen“ Geruch und Geschmack. Es ist mit Wasser mischbar. Bei Raumtemperatur (20°C) hat GBL eine Dichte von 1,13 g/ml.  GBL ist eine pharmakologische Vorläufersubstanz (Prodrug) von GHB, nach deren Konsum und Aufnahme in den Körper wird GBL schnell und vollständig zu GHB umgewandelt. GBL wird schneller vom Körper aufgenommen als GHB. Darum wirkt GBL auch schneller und hat eine deutlich höhere maximale Wirkung als GHB und muss auch darum deutlich niedriger dosiert werden als GHB.

Eine 2018 publizierte Studie erbrachte, dass der Wirkstoffgehalt von GBL in als GBL oder „G“ inoffiziell in Italien erworbenen Flüssigkeiten erheblich variiert. Bei der Analyse von 30 Präparaten wurde eine mittlere GBL-Konzentration von 760 mg/ml festgestellt. Bei Raumtemperatur enthält annähernd reines GBL [≥ 99%] ca. 1130 mg/ml GBL. Die ermittelte Konzentrationspanne für GBL lag zwischen 588,5 und 899,3 mg/ml. Diese Schwankungsbreite hat zur Folge, dass Konsument*innen eine genaue Dosierung nicht zuverlässig mit dem Abmessen eines bestimmten Volumens (ml) erzielen können.

GHB/GBL können, wie viele andere betäubende Substanzen, als K.O. Tropfen verwendet werden, um potentielle Opfer in krimineller Absicht handlungsunfähig (wehrlos) zu machen.

Nur GHB wird medizinisch als Narkosemittel, u. a. in der Geburtshilfe, gespritzt und zur Behandlung von Narkolepsie (Schlafanfälle) als Saft zur Nacht getrunken. GHB wird zur Behandlung des Alkoholentzugssyndroms verwendet. GHB kann als Alternative zu Benzodiazepinen zur ausschleichenden Abdosierung bei einer Entwöhnungstherapie (Entgiftung) von GHB/ GBL abhängigen Personen eingesetzt werden, ohne dass es dafür arzneimittelrechtlich zugelassen ist.

GBL wird als Industriechemikalie für viele technische Zwecke z. B. als Graffiti-Entferner oder Felgenreiniger verwendet. Im Gegensatz zu GHB ist GBL nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Auch darum wird heute überwiegend GBL zu Rauschzwecken konsumiert.

GHB/ GBL werden zu Rauschzwecken geschluckt (orale Einnahme). Dazu werden die Substanzen in Saft oder Tee verdünnt.

Wirkungseintritt erfolgt bei GHB nach 10 – 20 Minuten und bei GBL bereits nach 5 – 15 Minuten. Der Wirkungseintritt kann sich durch einen vollen Magen verzögern.

Die maximale GHB/ GBL Wirkung tritt nach 30 – 120 Minuten ein. Die GHB/ GBL Aufnahme im Magen-Darm-Kanal kann nach einer fettreichen Mahlzeit stark verzögert sein, so dass die maximale Wirkung später eintritt.

Die Wirkdauer beträgt je nach Dosierung und Toleranzzustand der Konsumierenden 1,5 – 4 Stunden.

Die Umrechnung von Dosisangaben von GHB und GBL ist eine schwierige Angelegenheit, dies betrifft insbesondere auch Volumenangaben (in ml). Klinische Studien am Menschen sind uns dazu nicht bekannt. Ergebnisse aus Tierversuchen können nicht einfach auf den Menschen übertragen werden. Auf Erfahrungen basierenden Safer Use Seiten im Internet werden für Flüssigkeiten Reduktionsfaktoren von GHB zu GBL von 0,5 bis 0,7 angegeben. 1,0 ml GHB entspricht demnach 0,5 bis 0,7 ml GBL.

niedrige Dosis

Na-GHB: 7-13 mg/kg Körpergewicht

GBL: 0,5 - 0,9 ml

mittlere Dosis

Na-GHB: 14-20 mg/kg Körpergewicht

GBL: 1,0 - 1,4 ml

hohe Dosis

Na-GHB: 21-28 mg/kg Körpergewicht

GBL: 1,5 - 2,0 ml

sehr hohe narkotische Dosis

Na-GHB: > 28 mg/kg Körpergewicht

GBL: > 2,0 ml

Diese Angaben sind keine Konsum-Empfehlungen. Die Verträglichkeit von Wirkstoff-Dosierungen, hängt immer auch von der gesundheitlichen Verfassung der Konsumierenden sowie Körpergewicht, Alter, Geschlecht, Allgemeinzustand, Toleranzentwicklungen und von den Konsumumständen ab (siehe Drug - Set - Setting).

GHB bindet im Gehirn an GHB-Rezeptoren. Dadurch lässt sich die stimulierende und enthemmende Wirkung erklären. Bei höheren Dosierungen aktiviert GHB auch hemmende GABA-Rezeptoren, wodurch die dämpfenden, müde machenden und narkotisierende Effekte ausgelöst werden. Auch die Dopamin-Freisetzung im Gehirn wird stimuliert. Die angeblich muskelaufbauende Wirkung von GHB/ GBL durch gesteigerte Freisetzung des Wachstumshormons ist nie bewiesen worden.

Die Wirkung von GHB/ GBL ist stark von der Dosierung und vom Körpergewicht, vom Gewöhnungszustand (Toleranz) der Konsumierenden und von zeitnah zusätzlich eingenommenen psychoaktiven Substanzen abhängig.

In niedriger Dosierung wirkt GHB/ GBL angstlösend, entaktogen (von Innen berührend), entspannend, euphorisierend und sozial öffnend. Sinneseindrücke werden verstärkt. Schwindel und Kribbeln in den Gliedmaßen können auftreten. Herzschlag und Blutdruck werden geringfügig herabgesetzt.

In mittlerer Dosierung wirkt GHB/ GBL angstlösend, entaktogen („das Innere berührend“, eigene Gefühle können intensiver wahrgenommen werden), entspannend, euphorisierend und sozial öffnend. Sinneseindrücke werden verstärkt. Schwindel und Kribbeln in den Gliedmaßen können auftreten. Herzschlag und Blutdruck werden geringfügig herabgesetzt.

In hoher Dosierung macht GBL/ GBL müde, die motorischen Fähigkeiten werden eingeschränkt. Der Herzschlag verlangsamt sich. Halluzinationen können auftreten. Trotzdem können auch positive Gefühle verstärkt wahrgenommen werden. Schnell ist in diesem hohen Dosisbereich die Schwelle zum zwangsläufigen Einschlafen überschritten.

Bei sehr hoher Dosierung wird ein lebensgefährlicher Komazustand erreicht, gefolgt von Atemdepression und Kreislaufstillstand.

Sinkt der Blutspiegel durch den GHB-Abbau im Körper ab, kommt es in der Regel zu einem schnellen Aufwachen.

  • Magen-Darm-Probleme, Schwindel, Stürze, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Gewichtsverlust
  • verschwommenes Sehen
  • Müdigkeit, Koma, Atemdepression, Tod
  • Verwirrtheit, Gedächtnisstörungen, Paranoia, Psychosen
  • Hypothermie (Absenken der Körpertemperatur)
  • Blutdruck-Anstieg oder Abfall, Herz-Rhythmus-Störungen
  • Muskelzuckungen, Muskelkrämpfe und Krampf-Anfälle (besonders bei Epileptikern)
  • metabolische Acidose (Stoffwechsel bedingte Übersäuerung) und zu niedriger Kalium Blutspiegel

GBL ist ätzend und schädigt Schleimhäute und die Augen.

Erschöpfung, Konzentrations- und Gedächtnisprobleme.

Rasche Gewöhnung und Abhängigkeitsentwicklung.

Folgende Entzugssymptome können bereits nach wenigen Tagen bei regelmäßigem, mehrmals täglichem Konsum auftreten:

  • Angst
  • Schlaflosigkeit
  • Zittern
  • Bluthochdruck
  • Gefühlsschwankungen und Erregungen
  • Desorientierung, Paranoia, Halluzinationen, Delirium.

Ein kalter Entzug kann tödlich enden.

Liegt eine Abhängigkeit vor, sollte eine (schrittweise) Entwöhnung in einer darauf spezialisierten medizinischen Einrichtung erfolgen.

Nachweiszeiten von Substanzen im Körper hängen u. a. von der konsumierten Menge (Dosierung), Konsumhäufigkeit, Konsumform (oral, nasal, intravenös usw.) und anderen individuellen Faktoren ab. Die hier gemachten Angaben dienen der Orientierung. Die Nachweisbarkeit von Substanzen beginnt in der Regel bereits nach wenigen Minuten nach deren Konsum.

Blut: bis zu 6 Stunden.

Urin: bis zu 12 Stunden.

GHB/ GBL wird fast vollständig zu Kohlendioxid und Wasser abgebaut. Weniger als 5 % des eingenommenen Wirkstoffs erscheinen innerhalb von 6 bis 8 Stunden als GHB im Urin.

  • psychischen Problemen, wie z. B. Angstzuständen oder Depressionen
  • Bluthochdruck und anderen Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Leber- und Nierenschäden
  • Epilepsie (zusätzlich zum Krampfrisiko können Medikamente zur Behandlung von Epilepsie wie Valproat, Phenytoin, Topiramat plus GHB/GBL lebensgefährliche Wechselwirkungen auslösen, u. a. weil sie den GHB-Abbau hemmen)
  • Succinat-Semialdeyd-Dehydrogenase-Mangel (erbliche Stoffwechselstörung)
  • Schwangerschaft und Stillzeit
  • oder wenn du unter dem Einfluss anderer dämpfenden Substanzen wie Alkohol, Schlafmittel, Opioide und Psychopharmaka stehst
  • vor der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr

Verzichte bei GHB/ GBL auf Mischkonsum vor allem mit Alkohol und anderen Downern (z. B. Opioide, Gabapentinoide, Benzodiazepine, Barbiturate, Antihistaminika und Ketamin)! Die narkotisierenden und atemdepressiven Wirkungen dieser Stoffe addieren sich nicht nur sondern können sich potenzieren.

Wenn du GHB/ GBL nimmst, solltest du zwei bis drei Stunden vorher keine (größere) Mahlzeit eingenommen haben, weil ein voller Magen die Aufnahme von GHB/ GBL verzögert und herabsetzt und damit der Wirkungsverlauf unberechenbarer wird. Außerdem kann es zu Übelkeit und Erbrechen kommen.

Dosiere vorsichtig!

Bei GBL nur das halbe Volumen (Menge) im Vergleich zu flüssigem GHB nehmen. Wenn du nicht genau weißt, ob Du GHB oder GBL hast, solltest du die Dosierung für GBL verwenden.

Benutze zum Dosieren z. B. eine Insulinspritze oder Messpipetten, damit du deine Konsumeinheit genau abmessen kannst.

Verdünne das genau abgemessene GHB/ GBL vor dem Konsum, z. B. mit Tee oder Saft (gut umrühren).

Auch wenn GHB/ GBL nicht so wirkt, wie von dir erwartet, solltest du immer mindestens zwei Stunden mit dem Nachdosieren warten.

Oft führt erst das Nachlegen zur gefährlichen Überdosierungen. Darum solltest du es am besten lassen.

Wenn du nach einem von dir gewollten (vollen) Rauschzustand trotzdem Nachlegen willst, solltest du dies erst nach vier Stunden nach der letzten Einnahme tun, dann ist in der Regel ein Großteil des GHB/ GBL im Körper abgebaut. 

Wenn du früher Nachlegen willst, nehme eine deutlich geringere Dosis.

Notiere dir bei jedem Konsumvorgang die Uhrzeit.

Verzichte auf den Konsum von GHB/ GBL, wenn du alleine bist.

Informiere dein Umfeld (Freund*innen) über den Konsum.

Wenn ein*e GHB/ GBL Konsument*in einschläft und sich nicht aufwecken lässt, muss der/die Notarzt/ärztin gerufen werden.

Unter dem Einfluss von GHB/ GBL bist du nicht in der Lage, ein Fahrzeug zu führen, weil deine Reaktionsbereitschaft und motorische Fähigkeiten stark eingeschränkt sind. Auch am Tag nach der Einnahme solltest du wegen möglicher Nachwirkungen nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.

Bei Verdacht auf einen sexuellen Übergriff nach Verabreichung von K.O. Tropfen: Wenn du dir sicher bist, dass du Anzeige erstatten willst, wende dich ohne Zeitverlust an die Polizei. Wenn du dir darüber nicht sicher bist, ist es trotzdem wichtig so schnell wie möglich (innerhalb von zwölf Stunden) deinen Urin zu sichern. Leider ist es oft nicht möglich Urin rechtssicher abnehmen zu lassen, ohne eine Anzeige zu erstatten. Du kannst eine Urinprobe aber auf eigene Kosten (ca. 50 Euro) bei bestimmten Laboren abgeben und auf K.O. Tropfen testen lassen. Informiere dich an dazu an kompetenter Stelle, z. B. bei SONAR Safer Nightlife Berlin.

GHB/ GBL können sexuell enthemmend wirken und dich vielleicht Dinge tun lassen, die du sonst nicht tun würdest. Deine Risikobereitschaft beim Sex kann sich erhöhen und dein Kondom und die PrEP vielleicht vergessen lassen.

GBL kann den Höhepunkt erschweren. Durch den längeren Sex wird das Kondom beansprucht. Wechsel nach einer halben Stunde das Gummi! Lege dir genügen Safer Sex Material bereit.

Sex funktioniert nur bei gegenseitigem Einverständnis und Vertrauen. Kläre vor dem Konsum ab, welche Sexpraktiken von beiden gewollt sind und welche nicht.

Konsumiere nur so viel, dass du dich wehren kannst und Abwehrsignale des/der Partner*in noch erkennst.

GBL/GHB entspannt. Vorsicht bei verletzungsträchtigen Sexpraktiken (Penetration, Fisten, Dildos, Plugs). Hier besteht neben HIV auch Infektionsgefahr mit Hepatitis C.

Achte auf deinen Körper! Bemerkst du Auffälligkeiten, solltest du einen Arzt aufsuchen. Lasse dich bei wechselnden Sexpartnern alle 6 Monate auf sexuell übertragbare Infektionen testen und gegen Hepatitis A/B impfen.

Als eine Nebenwirkung von GHB/GBL kann Erbrechen auftreten. Tritt dieses vier Stunden nach der Einnahme von Arzneimitteln auf, werden diese unter Umständen nicht in ausreichendem Maße im Magen-Darm-Trakt aufgenommen. Das kann zum Versagen der Schutzwirkung der Antibabypille oder der PrEP führen, so dass eine ungewollte Schwangerschaft oder eine HIV Infektion möglich werden.

GHB ist in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgeführt. Es kann zu medizinischen Zwecken durch eine(n) Arzt/Ärztin auf einem Betäubungsmittel-Rezept verschrieben werden. Bestimmte GHB-haltige Arzneimittel gelten als ausgenommene Zubereitungen und brauchen damit nicht auf einem BtM-Rezept verschrieben werden. Sie können auf einem normalen Rezeptformular aufgeschrieben werden. Dabei handelt es sich um Arzneimittel zur Injektion, die einen maximalen GHB-Gehalt 20 % und pro Ampulle maximal 2 g GHB enthalten. Ein solches Arzneimittel ist das Injektionsnarkotikum Somsanit. Der GHB haltige Saft Xyrem zur Behandlung von Narkolepsie muss hingegen auf BtM-Rezept verschrieben werden.

Die unbefugte Herstellung, Einfuhr, Handel, Weitergabe, Erwerb und Besitz von GHB ist strafbar.

GBL ist kein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG. Unklar ist, ob GBL als Arzneimittel im Sinne des § 2 Arzneimittelgesetz (AMG) gilt, wenn es zu Rauschzwecken verwendet wird. Dann wären der unbefugte Erwerb und Besitz zwar straffrei, der unerlaubte Handel damit aber eine Straftat. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat 2008 in einem Urteil GBL als bedenkliches Arzneimittel eingestuft und Händler zu einer Freiheitsstrafe verurteil. Dieses Urteil wurde 2009 vom Bundesgerichtshof bestätigt.

Gemäß dem Legal High Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2014 sind psychoaktive Substanzen, die nicht für die therapeutische Verwendung bestimmt sind, sondern konsumiert werden, um einen Rauschzustand hervorzurufen, keine Arzneimittel. Demnach kann GBL, wenn es zu Rauschzwecken verwendet wird, nicht als Arzneimittel eingestuft werden. Damit wäre der unbefugte Umgang (einschließlich Handel) mit GBL nicht mehr durch das Arzneimittelgesetz strafbar.

Jemanden ohne sein Wissen und Einverständnis eine psychoaktive Substanz zu verabreichen, ist eine Straftat. Sollte an einem so wehrlos gestellten Opfer eine kriminelle Handlung (sexueller Übergriff, Raub usw.) vollzogen werden, erhöht sich die Schwere der Schuld erheblich.

Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen (BtM zu nicht medizinischen Zwecken) führt in der Regel zum Verlust des Führerscheins. Schon beim festgestellten Besitz wird die Fahreignung durch die Behörde in Frage gestellt. Die Fahrerlaubnisbehörde fordert dann Gutachten einschl. Drogenscreenings an. Lasse dich, wenn es soweit gekommen ist, von einer unabhängigen Stelle beraten.

 

Haftungsausschluss

Diese Informationen dürfen nicht als Aufforderung zum Drogenkonsum missverstanden werden!

Bei Substanzen, die dem BtMG unterstellt sind, ist unerlaubter Erwerb und Handel sowie der sich daraus ergebende Besitz strafbar!

Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage wissenschaftlicher Studien und über lange Zeiträume erhobenem Erfahrungswissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden.

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