Implementierung von Drugchecking im BtMG

Der Deutsche Bundestag hat am 23.06.2023 auf Antrag der drei Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP beschlossen, Drugchecking im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gesetzlich abzusichern.

Durch Einführung eines § 10b im BtMG, werden Landesbehörden dazu ermächtigt, eine Rechtsverordnung zur Regulierung von Drugchecking in ihrem Bundesland zu erlassen. Außerdem wird durch eine Veränderung in § 10a BtMG Drugchecking auch in Drogenkonsumräumen ermöglicht. In § 31, Absatz 1 BtMG wird eingefügt, dass bei den Nutzer*innen von Drugchecking bei Inanspruchnahme dieses Angebots von Strafverfolgung abgesehen werden soll, wenn dabei Drogenbesitz in geringer Menge festgestellt wird.

Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung Burkhard Blienert erklärte bei einem Besuch des drugchecking Projekts Berlin am 20.06.2023 dazu: „Drugchecking ist eine wichtige und notwendige Maßnahme zur Schadensminimierung. Wir finden verunreinigte Substanzen heraus und erhalten einen Überblick über den Markt. Ich verspreche mir von dem Angebot einen Perspektivwechsel im Umgang mit Drogenkonsumierenden und einen Beitrag zu Entstigmatisierung“.

Der Bereichsleiter der Schwulenberatung in Berlin, Connor Toomey führte in diesem Zusammenhang aus: „In den wenigen Wochen seit dem wir Drugchecking anbieten, konnten wir viele Personen auf ihren Drogenkonsum ansprechen, die nicht in eine reguläre Suchtberatung gehen würden. Schwule Männer sind in Bezug auf Substanzkonsum early adopter und sehr experimentierfreudig. Das Testen der Stoffe kann das damit einhergehende Gesundheitsrisiko reduzieren.“

Raphael Schubert, Geschäftsführer der Fixpunkt gGmbH erklärte: „Unsere Zielgruppe konsumiert grundsätzlich sehr risikoreich und hat auch noch andere soziale Probleme wie etwa Obdachlosigkeit. Wir freuen uns, dass Drug Checking auch in Drogenkonsumräumen ermöglicht wird. Dort kann wirklich Leben gerettet werden“.

Nina Pritszens, Geschäftsführerin der vista GmbH sagte: „Ich hoffe, dass das Angebot, Drogen testen zu lassen auch Menschen in anderen Bundesländern zugänglich gemacht werden kann. Neben dem stationärem Drug Checking halte ich die Implementierung eines mobilen Angebots für erforderlich“.

Quellenangabe: Ärzteblatt, 21.6.2023 https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/144055/Modellvorhaben-zum-Drug-Checking-sollen-in-allen-Bundeslaendern-ermoeglicht-werden