Häufig gestellte Fragen + Antworten

  • Was ist Drugchecking?

    Drugchecking ist ein Analyse- und Beratungskonzept der Drogen- und Suchthilfe, bei dem du als Konsument*in psychoaktiver Substanzen im Rahmen eines Beratungsgesprächs die Möglichkeit hast, deine Drogen anonym und kostenlos zur Analyse abzugeben. Das Ergebnis der Analyse wird dir mit schadensminimierenden Botschaften zurück kommuniziert. Bei Bedarf kannst du auch weitere Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen.
    Durch drugchecking sollen Vergiftungen durch Überdosierungen und unerwartete Substanzen bzw. Verunreinigungen vermieden werden. Drugchecking ist kein Verfahren zur Sicherung der Qualität von illegal hergestellten Produkten. Dazu müssten die gesamte Produktion und der Verkauf reguliert werden. Dies ist unter den Bedingungen des Schwarzmarkts nicht möglich. Die Analyse-Ergebnisse zu den von dir abgegebenen Substanzen sind keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, sondern sollen dir eine Orientierung zur Risikominderung beim Konsum bieten. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die aufgrund des Konsums der von uns getesteten Substanzen entstehen.
    Durch die systematische Aufarbeitung der Analyse-Ergebnisse (Monitoring = Beobachtung) verschaffen wir uns einen Einblick über Entwicklungen des Grau- und Schwarzmarkts für psychoaktive Substanzen. Wir werden dich darüber auf unserer Homepage informieren.

  • Was wird untersucht?

    Das drugchecking-Projekt Berlin möchte möglichst alle psychoaktiven Substanzen analysieren, deren Herstellung und Vertrieb keiner staatlichen Regulierung und damit auch regelmäßig keiner Qualitätskontrolle unterliegen. Dies sind vor allem Betäubungsmittel (BtM) und neue psychoaktive Substanzen (NpS), unabhängig davon ob sie dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) unterfallen oder nicht. Dazu zählen auch Stoffe aus der Gruppe der Cathinone („Badesalze“), Opioide und Benzodiazepine. Untersucht werden vor allem Pulver (einschließlich Kristalle und Heroinkugeln), Tabletten (Pillen), Trips (Filze, Pappen, Blotter), Kapseln und Flüssigkeiten. Synthetische Cannabinoide stellen einen Sonderfall dar. Hast du die Vermutung, dass dein Cannabis oder deine Räuchermischung damit behandelt wurde, kannst du eine größere Menge (etwa 100 mg) abgeben. Allerdings können diese Substanzen nur identifiziert werden, die genaue Menge in der Probe wird nicht ermittelt.

  • Was wird nicht untersucht?

    Grundsätzlich wird kein pflanzliches Material, wie z. B. Cannabis oder psychoaktive Pilze untersucht. Die von dir abgegebenen Proben werden ebenfalls nicht auf mikrobiologische Verunreinigungen (z. B. Schimmelpilze), Schwermetalle sowie Lösungsmittel- und Pestizidrückstände oder weitgehend unwirksame Füll-, Streck- oder Hilfsstoffe wie z.B. Milchzucker, Mannit, Sorbit und Cellulose getestet.
    Es ist ausdrücklich nicht der Auftrag des drugchecking-Projekts Berlin, zugelassene und offiziell in Umlauf gebrachte Medikamente sowie Lebensmittel wie z.B. alkoholische oder koffeinhaltige Getränke und Lachgas-Kartuschen zu untersuchen. Anabolika, Potenzmittel und Poppers (inhalierbare Alkylnitrite) werden ebenfalls nicht zur Analyse angenommen. Hast du zu solchen Präparaten Fragen oder es ergeben sich aus deren Konsum Probleme, solltest du das aber in der drugchecking-Sprechstunde unbedingt ansprechen.

  • In welcher Form und Menge kannst du deine Substanzen zum Drugchecking abgeben?

    Bei Pulvern und Flüssigkeiten benötigt das Labor nur eine kleine Menge der Substanz. Die Menge, die auf eine Messerspitze passt (20 – 50 mg) bzw. zwei bis drei Tropfen reichen aus. Wichtig ist, dass du vor der Sprechstunde in dem gesamten Pulver, aus der du die Probe entnimmst, Klumpen oder sichtbare Kristalle zerkleinerst und das Pulver anschließend gut durchmischst. So kann der Wirkstoffgehalt in deinem Pulver genauer ermittelt werden. Dazu kannst du das Pulver auf eine glatte und saubere Oberfläche geben und mit einer sauberen Karte bearbeiten („hacken“) und dann mit einem Spatel oder Löffel gründlich durchmischen. Anschließen solltest du die Oberfläche, Karte, Löffel, Spatel usw. sorgfältig reinigen. Falls du z.B. noch eine weitere Probe bearbeiten möchtest und nicht sauber arbeitest, verunreinigst du deine Proben durch „Kreuzkontaminationen“. Bei der Probenübergabe in der Sprechstunde gibst du eine Messerspitze deiner Substanz in ein von uns bereitgestelltes Röhrchen. Bei vor- bzw. einzeldosierten Formen wie Tabletten (Pillen), Trips (Pappen, Filze, Blotter) und Kapseln möchten wir die gesamte Form entgegennehmen. Nur so können wir zuverlässig die Gesamtmenge der darin enthaltenen Wirkstoffe ermitteln. Eine Rückgabe abgegebener Substanzen ist ausgeschlossen.

  • Wann erhältst du dein Ergebnis?

    Die Ergebnisse sollen möglichst innerhalb einer Woche vorliegen. In einigen Fällen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, etwa beim Vorhandensein neuartiger oder unbekannter Substanzen. Die Analyse von GHB/GBL sowie synthetischer Cannabinoide kann ebenfalls mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dich dafür um Verständnis.

  • Was steht im Ergebnis und was bedeutet das für dich?

    Wir sind bemüht, die drei wesentlichen Kriterien der chemischen Zusammensetzung deiner psychoaktiven Substanz zu ermitteln und an dich weiterzugeben. Diese sind: Identität der Wirkstoffe: Welche psychoaktiven Wirkstoffe enthält deine Substanz? Wirkstoffmenge (Gehalt): In welchen Mengen sind die psychoaktiven Wirkstoffe in deiner Substanz enthalten? Verunreinigungen: Welche potentiell gefährlichen Verunreinigungen enthält deine Substanz und (wenn möglich) in welcher Menge?
    Grundsätzlich können nur die Wirkstoffe und Verunreinigen identifiziert werden, die in den Substanz-Bibliotheken des Labors hinterlegt sind. Darum ist es möglich, dass neuartige Substanzen oder herstellungs- und lagerungsbedingte Verunreinigungen nicht gefunden werden. Wir können nicht garantieren, dass das von uns kommunizierte Ergebnis tatsächlich vollständig ist. Das damit verbundene gesundheitliche Risiko und die Verantwortung für negative Konsumfolgen trägst alleine du. Die verschiedenen Stereoisomere eines identifizierten Wirkstoffes werden nicht unterschieden, Informationen hierzu findest du in den Substanzinfos. Auch wenn eine Probe überwiegend aus der stärker wirksamen Form (z. B. D-Amphetamin, S-Ketamin oder S-Metamphetamin) besteht, erhältst du das Ergebnis ohne diese Unterscheidung für das gesamte Amphetamin, Ketamin oder Metamphetamin.

  • Wie wird meine Anonymität gewährleistet?

    Du brauchst dich während des gesamten drugchecking-Verfahrens nicht identifizieren. Eine Zuordnung deiner Analyseresultate erfolgt mit einem Unique-Identifier und einem Codewort für die Probe. Der Unique Identifier ist ein Code aus Buchstaben und Zahlen, den du erzeugst und der auch nur von dir, wenn du ihn mal vergessen hast, zu rekonstruieren ist.

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